Allgemeine Geschäftsbedingen


  • Geltungsbereich und Definition 

Reiseveranstalter ist bike-guide.eu und erbringt ihre Leistungen entsprechend 

den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordung (PRV). Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann tritt noch kein Abschluss des Reisevertrages an. 

 

Der Vertrag kommt mit Annahme durch bike-guide.eu durch Zusendung der Rechnung (Buchungsbestätigung) zustande. Bucht der Reisende durch Dritte (Mitreisende), bestätigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollmächtigt wurde, ein Angebot für sie einzuholen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sie zu vereinbaren sowie einen Pauschaltourenvertrag für sie abzuschließen. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt die Verpflichtung aus dem Vertrag mit bike-guide.eu (Zahlung, Rücktritt vom Vertrag usw.). 

 

Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrags bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch bike-guide.eu. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. bike-guide.eu wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt. Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes. 

 

  • Bezahlung 

 

Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens 1 Tag davor, sofern der Termin nicht mehr aus den in Ziffern 3 4,5  genannten Gründe abgesagt werden kann. 

 

Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung angeführt. Bei Banküberweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden. Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß nicht nach, behält sich bike-guide.eu nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen zu verlangen. 

 

  • Rücktritt des Reisenden 

 

Vor Antritt kann der Gast bis zum eintreffen der Rechnung/Buchungsbestätigung 

jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen eine schriftliche Benachrichtigung. 

Ab 10 Tage Tage vor Beginn werden 25% Stornogebühren verrechnet. Bei Nichtantritt (no Show) werden 100% Stornogebühren verrechnet. 

 

Jeder angemeldete Gast kann sich bis spätestens 3 Tage vor Beginn des termins durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Für noch ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden pro Umbuchung EUR 35.- verrechnet. 

 

Zur Deckung allfälliger Stornogebühren ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchsversicherung empfehlenswert. Außerdem empfehlen wir eine Unfall und (Reise) Krankenversicherung inklusive Bergungskosten. 

 

 

 

  • Rücktritt, Kündigung und Ausschluss durch bike-guide.eu 

 

bike-guide.eu kann bis 1 Woche vor Termin zurücktreten: 

Wir behalten uns vor Techniktrainings/Touren auf Grund zu geringer Mindestteilnehmerzahl  oder wgen widigen Wetterverhältnissen abzusagen. Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung  und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. 

 

Wenn der Gast die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung von bike-guide.eu nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 

 

Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist bike-guide.eu berechtigt, den Kunden ganz oder  teilweise vom Programm auszuschließen. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält bike-guide.eu den Anspruch des Preises, muss jedoch den Wert der ersparten Leistungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen. 

 

  • Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 

 

Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Vorfälle/Ereignisse/Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft und deren Folgen sich auch nicht  hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. (Kriegshandlungen, Terrorismus, Ausbrüche schwerer Krankheiten, Naturkatastrophen, Witterung die eine sichere Reise verhindern). So können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. 

 

  • Leistungen 

 

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer oder dritter Websites wie Jollydays oder Jochen Schweitzer und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung/Reisebestätigung. 

 

Die angegebenen Treffpunkte sind die meist angefahrene Ziele. Eventuelle 

Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B: Straßensperren, Kälteeinbruch, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen nicht Art und Inhalt des Termins. 

 

Abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen. 

Abweichungen innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch von bike-guide.eu durch andere Merkmale kompensiert. 

 

Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme stehen, zb. Bahnfahrten und Eintritte, nicht in Anspruch, so gibt es keinen Anspruch auf Erstattung. 

 

Vor Ort anfallende Kosten wie zb.  Ortstaxen und Tourismusabgaben wird in der  Reiseausschreibung hingewiesen. 

 

  • Reiseteilnahme/ Haftung/ Haftungsbeschränkung 

 

Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich an Anforderungen einer MTB – Tour gewachsen ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet. 

 

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. 

 

Sollte aus Gründen, die von bike-guide.eu nicht beeinflusst werden können, wie Umbauten oder Renovierungen, vorgesehene Leistungen wie Besichtigungen nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative, ein gleichwertiger Ersatz oder das  Nachholen an anderer Stelle angeboten. 

 

Bei einer Beschädigung oder Verlust von Rädern oder anderer Gegenstände, haftet bike-guide.eu nur, wenn diese durch bike-guide.eu verursacht wurde und sofort nach auftreten gemeldet wurde. Keinerlei Haftung wird übernommen für Gegenstände oder Räder, die nicht abgesperrt wurden oder unter eigenem Verschulden des Gastes beschädigt und-/oder verloren wurden. 

 

Für einen Diebstahl eigener Fahrräder kann von bike-guide.eu keine Haftung übernommen  werden. 

 


  • Mitwirkungspflicht 

 

Der Gast hat dem Reiseveranstalter alle für eine Reise/Tour bzw. Techniktraining erforderlichen und relevanten personenbezogenen (zb. Geburtsdatum, Körpergröße, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (Medikamente, Prothesen, Tiere etc.) rechtzeitig und vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat bike-guide.eu auch über die von Mitreisenden gelegenen Umstände (Allergien, keine Reiseerfahrung etc.) zu informieren. 

 

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich an bike-guide.eu in Kenntnis zu setzen. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 

 

  • Sonstiges 

 

Der Gast ist für die Einhaltung aller Pass, – Visa, –  Einreise – und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Preisangaben erfolgen in EURO und inklusive aller Abgaben (ausgenommen Kurtaxe). Pauschalreisen Reisen werden differenzbesteuert.

 

Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der ihm von bike-guide.eu zur Verfügung gestellten Ausrüstung. (Eine Versicherung kann abgeschlossen werden) 

 

Änderungen in Reiseausschreibung sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler, werden vorbehalten. 

 

Wir halten uns an die für Reisebüros verbindlichen Rechtsvorschriften, diese finden Sie im Impressum 

 

 

  • Gerichtsstand 

 

Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Der Reisende kann bike-guide.eu nur an  dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Veranstaltergegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. 

 

  • Datenschutz 

 

 

Verwendung von Bildmaterial

Bei der Durchführung der Aktivität werden vom Guide oder einer vom Guide beauftragten Person allenfalls Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht. Auf den Aufnahmen ist möglicherweise der Teilnehmer abgebildet und als Person zu erkennen.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass derartiges Foto- und/oder Filmmaterial vom Guide auf den Social Media Seiten von bike-guide.eu veröffentlicht werden, ausser ausdrücklich nicht erwünscht. Der Teilnehmer ist darüber hinaus einverstanden, dass dieses Material für Werbezwecke, allen voran für die Präsentation der Aktivitäten in Social Networks (z.B. Facebook, Google+, Twitter, etc.) und Fachzeitschriften, sowie für die Anfertigung spezieller Werbemittel (Poster, Flyer, Marketingvideos etc.) verwendet wird.

Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, hat er dies dem Reisebüro bzw. dem Guide ausdrücklich mitzuteilen.

  • Minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme von Personen unter 14 Jahren (Minderjährige) setzt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus (Eltern, Elternteil, sonstiger gesetzlicher Vertreter). Als Zustimmung wird nur eine schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert.

Die Zustimmung ist dem Reisebüro bei Buchung zu übermitteln.

Liegt die Zustimmung nicht spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung vor, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der das Reisebüro zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Nachteile, die dem Teilnehmer daraus entstehen, dass er die Zustimmungserklärung nicht (rechtzeitig) übermittelt oder übergeben hat, gehen zu seinen Lasten.


15. Informationspflichten gemäß §7 Abs. 1 RSV

Auf die sonstigen Informationspflichten gemäß den Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (siehe insbesondere § 2 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe.

– BGBl. Nr. 401/1998 idgF.; im Internet abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Veranstalter: bike-guide.eu

Inhaber: Daniel Wakeford
Adresse: Hans-Schmidinger Str. 46
5303 Thalgau 

Österreich 

 

Gewerbeinformations-System Österreich, www.gisa.gv.at/abfrage, GISA-Zahl: 

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters „bike-guide.eu“ unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet.


Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz bei Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien. [email protected] vorzunehmen.